Geld sparen

Steuertipps und Fördermöglichkeiten

Eine 24-Stunden-Betreuung ist leistbar und günstiger als ein Pflegeheimplatz. Daher kläre ich im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs auch die Möglichkeiten für eine Förderung ab. Ebenso erhalten Sie eine Vielzahl steuerlicher Tipps, mit denen eine Absetzbarkeit erwirkt werden kann.

Die Entlastung von Angehörigen ist wichtig, daher übernehme ich die anfallenden Behördengänge für die 24-Stunden-Betreuung.

Voraussetzungen für 24-Stunden-Betreuung

Personen, die in ihrem eigenen Zuhause Pflege benötigen, haben Anspruch auf finanzielle Hilfe. Unabhängig vom Vermögen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetztes. Seit 2007 gibt es ein entsprechendes Fördermodell, das die Rahmenbedingungen für eine 24-Stunden-Betreuung festlegt. Demnach kann die Betreuung von pflegebedürftigen Personen auf selbstständiger und unselbstständiger Basis erfolgen. Außerdem gibt es eine zusätzliche Förderung ab der Pflegestufe 3. Bei der Pflege zu Hause gilt das Hausbetreuungsgesetz, womit die betreuten Personen und die Betreuerinnen rechtlich abgesichert sind.

Eine kompetente Betreuung muss leistbar bleiben, mit finanzieller Unterstützung haben Sie alle Kosten im Griff. Deshalb informiere ich Sie umfassend zu den Möglichkeiten

Durch eine sogenannte Zuschussförderung ist auch eine Kurzzeitbetreuung möglich!

 

Ansuchen einreichen

Pflegegeldantrag

Am besten ist es, wenn das Ansuchen für das Pflegegeld vor Beginn eingereicht wird. Der finanzielle Zuschuss wird nur zu Beginn des Betreuungsverhältnisses gewährt. Es ist daher wichtig, den Antrag zeitnah einzureichen – spätestens bis zum Folgemonat nach Betreuungsbeginn. Wenn der Antrag online gestellt wird, ist die ID Austria erforderlich.

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