Mein Name ist Anamaria Gassinger und ich bin Geschäftsführerin von 24 Stunden betreuende Hände! Mein Ziel ist es, Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zu betreuen. Wir bieten Ihnen eine hochwertige 24-Stunden-Betreuung, die im Alltag unterstützt und ein großes Stück Lebensqualität zurückgibt. Ich vermittle selbstständige Betreuerinnen, die Deutsch sprechen und eine fachgerechte, diplomierte Ausbildung aufweisen. Dabei gehen wir auf individuelle Bedürfnisse ein und legen gemeinsam fest, wo Hilfe benötigt wird. Unsere Leistungen erstrecken sich von Hilfe bei der Körperpflege über Hausarbeiten bis hin zur Verabreichung von Arzneimitteln. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne zu Fördermöglichkeiten. Wir freuen uns auf Sie!
24 Stunden Betreuung ist leistbar. Oft liegt das Geld dafür auf der Straße, wir helfen Ihnen dabei es einzusammeln! Wir geben Ihnen einige hilfreiche Tipps zu Förderungen der 24 Stunden Betreuung und steuerlichen Absetzmöglichkeiten.
Betreuung muss leistbar sein
Wir finden, dass eine kompetente Betreuung auch leistbar sein soll. Daher klären wir während eines unverbindlichen Beratungsgesprächs auch die Möglichkeiten für eine Förderung ab. Darüber hinaus gebe ich Ihnen einen umfassenden Überblick zu steuerlichen Tipps, mit denen eine Absetzbarkeit erwirkt werden kann. Die Entlastung der Angehörigen ist wichtig, deshalb übernehmen wir zudem anfallende Behördengänge für die 24-Stunden-Betreuung.Voraussetzungen für 24-Stunden-Betreuung Personen, die in ihrem eigenen Zuhause Pflege benötigen, haben Anspruch auf finanzielle Hilfe. Unabhängig von Vermögen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetztes. Seit 2007 gibt es ein entsprechendes Fördermodell, das die Rahmenbedingungen für eine 24-Stunden-Betreuung festlegt. Demnach kann die Betreuung von pflegebedürftigen Personen auf selbstständiger und unselbstständiger Basis erfolgen. Darüber hinaus gibt es den Bezug von Pflegegeld ab der sogenannten Pflegestufe 3. Zudem gilt bei einer Pflege zu Hause das Hausbetreuungsgesetz. Somit sind die BetreuerInnen und die betreuten Personen rechtlich abgesichert.
Und das kostet eine 24-Stunden-Betreuung schließlich:
Höhe der Förderung
Das Förderungsmodell des Sozialministeriums gewährt einen Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds, der ab Pflegestufe 3 bezogen werden kann. Beispielsweise beträgt die Förderung von zwei selbstständigen Betreuungskräften maximal 550 Euro im Monat, bei zwei unselbstständigen Betreuungskräften ist ein Zuschuss von maximal 1.100 Euro vorgesehen. Bei Fragen zur 24-Stunden-Betreuung und für die Antragstellung steht das Sozialministeriumservice mit neun Landesstellen zur Verfügung. Zudem beraten wir Sie gerne unverbindlich und stellen Ihnen unser gesamtes Förderwissen zur Verfügung, um Sie finanziell bestmöglich zu entlasten. Ansuchen einreichen Der finanzielle Zuschuss wird am Anfang des Betreuungsverhältnisses gewährleistet. Am besten ist es, wenn das Ansuchen vor dem Beginn der 24-Stunden-Betreuung eingebracht wird. Ein zeitnahes Einbringen des Antrags ist hier wichtig. Zeitliche Nähe heißt, dass das Ansuchen spätestens in dem Montag einlangt, der auf den Beginn der Betreuung folgt. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Dafür wird eine Bürgerkarte oder Handysignatur benötigt, um den Antrag weiter bearbeiten zu können.
Erreichbarkeit | Kontrolle | Österreichische Gewohnheiten |
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